Photovoltaik ist politisch gewollt, und der Staat unterstützt sie auf mehreren Wegen. Nur nicht so, wie viele es erwarten: Einen Zuschuss, den man beantragt und überwiesen bekommt, gibt es für private Anlagen im Saarland derzeit nicht. Die wichtigen Hebel wirken anders, und sie sind zusammen deutlich mehr wert als die alten Landesprogramme. Stand dieser Seite ist Oktober 2026; wir prüfen sie halbjährlich und bei jeder Gesetzesänderung.
1. Die EEG-Einspeisevergütung
Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, fließt ins Netz. Der Netzbetreiber zahlt dafür die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegte Vergütung. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gilt das bisherige Modell: 20 Jahre lang ein fester Satz plus der Rest des Inbetriebnahmejahres. Seit dem 1. August 2026 sind das laut Bundesnetzagentur:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Was heißt das für Sie? Der eingespeiste Strom wird weniger wert, der selbst verbrauchte nicht. Je mehr Solarstrom Sie im eigenen Haus nutzen, mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox, desto weniger hängt Ihre Rechnung an der Einspeisevergütung. Wenn Sie noch 2026 in Betrieb gehen möchten, sprechen Sie uns früh an: Ob das für Ihr Dach zu schaffen ist, hängt von Netzbetreiber, Material und Montagetermin ab.
Seit dem Solarspitzengesetz von 2025 gibt es in Stunden mit negativem Börsenstrompreis keine Vergütung. Das betrifft wenige Stunden im Jahr, bei einer typischen Hausanlage unter zwei Prozent der Einspeisevergütung, und die ausgefallenen Stunden werden an das Ende der 20 Jahre angehängt. Für Ihre Rechnung ändert sich praktisch nichts.
2. Der Nullsteuersatz
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden 0 % Umsatzsteuer, inklusive Speicher, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage und einer Wallbox, wenn sie Teil der Anlage ist. Sie sparen 19 Prozent gegenüber dem alten Bruttopreis, ohne Antrag, ohne Formular; die Rechnung weist einfach 0 Prozent aus. Dazu kommt: Die Einnahmen aus der Einspeisung und der selbst verbrauchte Strom sind für Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei. Die frühere Pflicht, sich als Unternehmer beim Finanzamt anzumelden, ist damit für Hausanlagen entfallen.
3. Günstige Kredite
Die KfW finanziert mit dem Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ Anlage und Speicher zu Konditionen, die Ihre Hausbank durchleitet. Die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) bietet Modernisierungsdarlehen für selbst genutzte Wohnhäuser an, in die Photovoltaik und Speicher eingeschlossen werden können. Beides ist kein Geschenk, aber mit Zinsen unter den Renditen einer PV-Anlage lässt sich die Anlage aus ihren eigenen Erträgen abbezahlen. Wir unterstützen Sie mit den Unterlagen, die die Bank braucht.
4. Was das Saarland nicht mehr fördert
Das saarländische Basisprogramm und das Saarlandprogramm für private PV und Speicher sind zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Wer heute im Netz auf diese Programme stößt, liest veraltete Informationen. Ein Nachfolger für Privathaushalte ist nicht angekündigt.
5. Programme der Städte und Stadtwerke
Die Kommunen im Saarland zahlen in der Regel keinen eigenen Zuschuss: weder Saarbrücken noch Lebach, Püttlingen, Riegelsberg oder Sulzbach, und auch für Saarlouis haben wir für 2026 kein aktives Programm gefunden. Eine Ausnahme sind die Stadtwerke St. Ingbert mit ihrem Förderprogramm 2026: bis zu 500 Euro je Objekt für Kunden, die Strom und Gas bei den Stadtwerken beziehen. Die Stadtwerke Bliestal in Blieskastel fördern 2026 ihre Strom- und Gaskunden bei Wallbox und Wärmepumpe, nicht aber bei der Dachanlage; mehr dazu unter Photovoltaik in Blieskastel. Auch der Landkreis Saarlouis bietet eine kostenlose, unabhängige Energieberatung an, die keine Förderung ist, aber vor der Entscheidung hilft.
Programme dieser Art ändern sich jährlich und sind schnell ausgeschöpft. Wir prüfen zum Zeitpunkt Ihres Angebots, was für Ihren Wohnort gilt.
6. Der größte Hebel: nicht gekaufter Strom
Keine Förderung, aber die wichtigste Zahl in jeder Rechnung: Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht für 30 bis 40 Cent kaufen. Bei 4.000 Kilowattstunden Eigenverbrauch im Jahr sind das 1.200 bis 1.600 Euro, jedes Jahr, mit steigendem Strompreis mehr. Verglichen damit sind alle Zuschüsse Beiwerk. Wie sich das über 25 Jahre summiert, rechnen wir unter Wirtschaftlichkeit vor.
Was wir für Sie übernehmen
Die Anmeldung beim Netzbetreiber, den Antrag auf Einspeisevergütung, den Eintrag im Marktstammdatenregister und die Unterlagen für Bank und Steuerberater erledigen wir mit Ihrer Vollmacht. Wenn es ein kommunales Programm gibt, bereiten wir den Antrag vor. Sie unterschreiben, wir kümmern uns.
Stand: 14. Oktober 2026